Seit wir die Pfarrscheune
als Gemeindehaus umgebaut haben, können auch Privatpersonen aus Langstadt
die Räume für Familienfeiern anmieten. Und wir sind froh, wie viele
Menschen sich ebenfalls bei ihren Feiern an dem schönen Gemeindehaus freuen.
Manche brauchen es nur für wenige Stunden (z. B. für einen Beerdigungs-Kaffee),
andere für einen Abend oder bei einer großen Feier länger.
Der Kirchenvorstand hat sich mit den Zeiträumen der Vermietung noch einmal
ausgiebig befasst, um eine für das Gemeindeleben sinnvolle und zugleich
möglichst gerechte Handhabung zu finden.
Generell gilt nun folgende
Regelung:
Für den Aufbau steht das Gemeindehaus am Tag vor der Anmietung ab 20 Uhr zur Verfügung (vorausgesetzt, es findet keine Gemeindeveranstaltung statt).
Eine Anmietung ist durch alle Einwohner Langstadts, die einer christlichen Konfession angehören, möglich.
Haupt-, neben- und ehrenamtliche Mitarbeiter können das Gemeindehaus anmieten, auch wenn sie in anderen Orten wohnen.
Der Mieter muss Gastgeber sein.
Für Hochzeitsfeiern ist das Gemeindehaus ungeeignet und kann daher nicht angemietet werden.
Der Kirchenvorstand entscheidet über Ausnahmen bei der Gemeindehausvermietung.
Am Tage nach der Anmietung bleibt noch bis 11 Uhr Zeit zum Abbau. Sollte keine Gemeindeveranstaltung stattfinden, kann die Zeit des Abbau auf Kulanzbasis bis 13 Uhr ausgeweitet werden.
Im Gemeindehaus herrscht absolutes Rauchverbot.
Wir wissen, dass diese Regelung nicht immer leicht einzuhalten ist. Doch wir wollten gerne eine transparente Lösung finden, die auch mit dem Gemeindeleben gut vereinbar ist.
Wer mehr Zeit braucht, kann gerne das Gemeindehaus für zwei Tage mieten (wiederum: wenn keine Gemeindeveranstaltung während dieser Zeit vorgesehen ist); die Preise sind deshalb moderat gehalten.
Wir freuen uns darauf, mit Ihnen gemeinsam weiterhin unser schönes Gemeindehaus
zu nutzen!
Ihr Kirchenvorstand Langstadt